Aktuelle Ausschreibung zum BESD III-Programm 2025
Präambel
Das BESD III-Programm zielt darauf ab, allen Berlinerinnen und Berlinern die Teilhabe an kulturellen Angeboten jeder Art zu ermöglichen, die Bereitstellung dezentraler und niedrigschwelliger Kulturangebote in der ganzen Stadt zu stärken sowie die Aneignung des öffentlichen Raums als Ort und Gegenstand kultureller Praxis zu befördern. Zudem sollen Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durch die Umsetzung künstlerischer und kultureller Projekte im Stadtraum Einkommensmöglichkeiten eröffnet werden können.
Ziel der Förderung ist
a) die Stärkung der niedrigschwelligen Erlebbarkeit von Kunst und Kultur im öffentlichen Raum. Zielgruppen, die von der Corona-Pandemie in besonderem Maße betroffen sind (z.B. Kinder und Jugendliche, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen sowie erkrankte Menschen) sollen in besonderem Maße adressiert werden;
b) die verstärkte Nutzung von Flächen unter freiem Himmel – insbesondere Brachen, Plätze, Parks und Gärten sowie leestehende Gewerbeflächen – als Kulturorte für uns mit der Nachbarschaft sowie von neuen Zielgruppen und Publika.
c) die Schaffung von Arbeits- und Auftrittsmöglichkeiten für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler;
Verfahren
Der Fachbereich Kultur fördert künstlerische Projekten im Stadtraum für professionelle Künstlerinnen und Künstler aus dem BESD-III-Programm 2025 und setzt damit die Reihe Stadt findet Kunst (www.stadtfindetkunst.de) in 2025 fort.
Für temporäre künstlerische Projekte im Stadtraum stellt der Fachbereich Kultur Charlottenburg-Wilmersdorf im Auftrag der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in 2025 Fördermittel zur Verfügung.
Der Fokus der Förderung liegt auf Projekte, die eine schnelle Wirksamkeit erreichen, Nachbarschaften berücksichtigen und gemeinwohlorientiert ausgerichtet sind.
Die Projekte sollen für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf erarbeitet werden und dort gezeigt werden. Die Projekte sind künstlerisch im Jahr 2025 umzusetzen und vorzugsweise in den Monaten Juni bis Oktober 2025 durchzuführen.
Bis zum 12.05.2025 können Bewerbungen an den Fachbereich Kultur Charlottenburg-Wilmersdorf eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind professionelle Künstlerinnen und Künstler und Künstlerinitiativen sowie Künstlergruppen. Berücksichtigt werden Anträge mit dem Schwerpunkt Bildende Kunst, sowie Interventionen, Artist Walks, Performances, Lectures, Talks oder Screenings mit einer Fördersumme max. bis zu 5.000,- €. Förderfähig sind grundsätzlich alle Ausgaben, die im Rahmen des Projektes anfallen, dazu zählen neben Honorare und Sachmitteln z.B. auch Beiträge und Gebühren. Der Sachmittelanteil soll 30% nicht übersteigen. Es darauf zu achten, dass die Präsentationen im öffentlichen Raum stattfinden und frei zugänglich sind.
Antragstellung:
Die Bewerbung ist mit folgenden Unterlagen vollständig
- Projektantrag (siehe Anlage Antrag) mit Kurzbeschreibung des Vorhabens, mit Angabe des geplanten Veranstaltungsortes, der teilnehmenden Künstler*innen und eines Zeitplans
- Kurzporträt der Bewerber*innen und Projektvorstellung auf max. 2 DIN A4-Seiten
- Finanzplan (siehe Anlage Finanzplan) mit der Darstellung von Honorar- und Sachkosten. Der Anteil der Honorarkosten muss mindestens 70% der Gesamtsumme betragen.
- Nachweis Spielstättenbescheinigung bzw. Nutzungsgenehmigung: Nachweis des für die Veranstaltung geplanten Ortes; Vorlage der Genehmigung bei Nutzung von öffentlichem Raum oder Straßenland.
Eine Jury entscheidet nach Vorgabe der formalen Voraussetzungen und Genehmigungsfähigkeit über die eingereichten Anträge,
die dann vom Fachbereich Kultur Charlottenburg-Wilmersdorf als Zuwendung (nach § 44 LHO) beauftragt werden.
Antragsberechtigt sind professionelle Künstlerinnen und Künstler und Künstlerinitiativen oder Künstlergruppen, die in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben. Einzelpersonen müssen zudem zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mit erstem Wohnsitz in Berlin gemeldet sein.
Es muss ein genehmigungsfähiges schlüssiges Konzept für eine Kulturveranstaltung an einem öffentlich zugänglichen Ort im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf eingereicht werden, „umsonst und draußen“. Die beantragten Projekte können zeitlich variieren, von der temporären (einstündigen) Intervention bis zur mehrtägigen Open Air Ausstellung sind unterschiedliche Antragsformate erwünscht."
Die von der Jury ausgewählten Veranstalter*innen/Zuwendungsempfänger*innen sind selbst für die Einholung aller notwendigen Genehmigungen und für die Einhaltung sämtlicher Auflagen verantwortlich. Als Vertragspartner*in gegenüber Dritten müssen Abgaben und Gebühren selbstständig abgeführt werden. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Aufnahme in das Programm.
Die ausgewählten Projekte werden am 20.05.2025 bekannt gegeben; die Teilnehmer*innen werden per E-Mail kontaktiert.
Die Anträge und Anlagen sind analog mit Unterschrift UND digital einzureichen an:
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Amt für Weiterbildung und Kultur
Fachbereich Kultur
Schloßstr.55/Otto-Grüneberg-Weg
14059 Berlin
Projektfoerderung-kultur@charlottenburg-wilmersdorf.de
Die Antragsfrist endet am 12.05.2025, 18:00 Uhr.
Hier finden Sie die aktuellen Formulare zum Download